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   BGH, 29.04.1975 - 1 StR 103/75   

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BGH, 29.04.1975 - 1 StR 103/75 (https://dejure.org/1975,12379)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1975 - 1 StR 103/75 (https://dejure.org/1975,12379)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1975 - 1 StR 103/75 (https://dejure.org/1975,12379)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 09.05.1978 - 5 StR 782/77

    Voraussetzung der Strafaussetzung zur Bewährung - Verlesung von

    Dazu ist der Tatrichter auch in schwierigen Fachfragen verpflichtet (BGH, Urteil vom 29.4.1975 - 1 StR 103/75, mitgeteilt in MDR 1975, 726; 1976, 15 mit Rechtsprechungshinweisen).
  • BGH, 11.10.1977 - 1 StR 514/77

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch fehlende Hinzuziehung weiterer

    Auch in schwierigen Fällen ist der Tatrichter zu einem eigenen Urteil verpflichtet; die Selbständigkeit richterlicher Entscheidung bleibt auch gegenüber dem Gutachter gewahrt (BGHSt 8, 113, 117, 118; BGH, Urteile vom 11. Juli 1972 - 1 StR 236/72 - und vom 29. April 1975 - 1 StR 103/75).
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   BGH, 30.04.1975 - 1 StR 103/75   

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https://dejure.org/1975,4660
BGH, 30.04.1975 - 1 StR 103/75 (https://dejure.org/1975,4660)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1975 - 1 StR 103/75 (https://dejure.org/1975,4660)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1975 - 1 StR 103/75 (https://dejure.org/1975,4660)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch die Unterlassung der Einholung eines weiteren Gutachtens - Verpflichtung des Richters zu einem eigenen Urteil in schwierigen Fachfragen im Rahmen der freien Beweiswürdigung - Wahrung der Selbstständigkeit richterlicher Beurteilung ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.07.1972 - 1 StR 236/72

    Verleitung zur Verübung unzüchtiger Handlungen durch ein Anhalten zur Beobachtung

    Auszug aus BGH, 30.04.1975 - 1 StR 103/75
    Die Selbständigkeit richterlicher Beurteilung bleibt auch gegenüber dem Gutachter gewahrt (BGHSt 8, 113, 117, 118; BGH, Urteil vom 11. Juli 1972 - 1 StR 236/72).

    Der Tatrichter ist allerdings nicht berechtigt, in einem Grenzfall die Auffassung eines Sachverständigen ohne Anhörung eines weiteren Gutachters lediglich mit allgemeinen Erwägungen zu widerlegen (BGH, Urteil vom 11. Juli 1972 - 1 StR 236/72).

  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 30.04.1975 - 1 StR 103/75
    Die Selbständigkeit richterlicher Beurteilung bleibt auch gegenüber dem Gutachter gewahrt (BGHSt 8, 113, 117, 118; BGH, Urteil vom 11. Juli 1972 - 1 StR 236/72).
  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 30.04.1975 - 1 StR 103/75
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt hervorgehoben, daß diese Entscheidung nach pflichtgemäßem tatrichterlichem Ermessen zu treffen ist (BGHSt 24, 3, 360, 363; 25, 144; 3 StR 187/74 vom 25.9.1974 uam).
  • BGH, 20.12.1973 - 4 StR 565/73

    Angabe der Gründe für die Zubilligung mildernder Umstände in einem Urteil -

    Auszug aus BGH, 30.04.1975 - 1 StR 103/75
    Dabei ist insbesondere zu beachten, daß sich in aller Regel die Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters nicht scharf voneinander trennen lassen, so daß es letztlich auf eine Gesamtwertung ankam (BGH DRiZ 1974, 62).
  • BGH, 11.12.1973 - 1 StR 476/73

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Aussetzung der vollstreckung der

    Auszug aus BGH, 30.04.1975 - 1 StR 103/75
    Die Vorschrift soll insbesondere der Berücksichtigung einer Konfliktslage oder einer sonstigen außergewöhnlichen Fallgestaltung dienen (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 476/73).
  • BGH, 25.09.1974 - 3 StR 187/74

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 30.04.1975 - 1 StR 103/75
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt hervorgehoben, daß diese Entscheidung nach pflichtgemäßem tatrichterlichem Ermessen zu treffen ist (BGHSt 24, 3, 360, 363; 25, 144; 3 StR 187/74 vom 25.9.1974 uam).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76

    Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung

    Die "besonderen Umstände" müssen in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters vorliegen; dabei ist aber zu beachten, daß sich oft die Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters nicht scharf voneinander trennen lassen, so daß es insoweit letztlich auf eine Gesamtwertung ankommt (BGH, Urteil vom 30. April 1975 - 1 StR 103/75 -).

    Verfährt der Tatrichter bei der Entscheidung über die Aussetzung einer mehr als ein Jahr betragenden, zwei Jahre nicht übersteigenden (Gesamt-)Strafe nach den vorstehenden Grundsätzen und kommt er dabei nach seinem pflichtgemäßen tatrichterlichen Ermessen zu dem Ergebnis, daß es sich um einen außergewöhnlichen Fall in dem dargelegten Sinne handelt, so muß es dabei sein Bewenden haben (BGH, Urteile in DRiZ 1974, 62 und vom 30. April 1975 - 1 StR 103/75 -).

  • BGH, 22.10.1975 - 2 StR 432/75

    Voraussetzungen der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Bedeutung

    Auch wenn eine Konfliktslage nicht gegeben war, können besondere Umstände im Sinne dieser Bestimmungen vorliegen (BGHSt 24, 3, 5; 24, 360; BGH, Urteile vom 25. Februar 1975 - 1 StR 706/74 - 30. April 1975 - 1 StR 103/75 - sowie vom 6. August 1975 - 2 StR 256/75 -).

    Zwar können besondere Umstände in der Persönlichkeit des Angeklagten das Gewicht der Tat wesentlich mitgeprägt haben und daher auch als "Umstände in der Tat" anzusehen sein (BGHSt 24, 360, 363 m.w. Nachw.; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. April 1975 - 1 StR 103/75 -).

  • BGH, 20.01.1976 - 1 StR 799/75

    Umfang des tatrichterlichen Ermessens bei der Beurteilung einer Strafaussetzung

    Ob diese gegeben sind, hat der Tatrichter weitgehend nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BGH, Urteil vom 30. April 1975 - 1 StR 103/75).

    § 56 Abs. 2 StGB soll insbesondere der Berücksichtigung einer an Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe heranreichenden Konfliktslage oder einer sonstigen außergewöhnlichen Fallgestaltung dienen (BGH, Urteil vom 30. April 1975 - 1 StR 103/75).

  • BGH, 11.05.1977 - 2 StR 135/77

    Auslegung des Merkmals der besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2

    Vielmehr sind unter ihnen nur außergewöhnliche Gründe zu verstehen (BGH, Urteile vom 30. April 1975 - 1 StR 103/75 - und vom 11. November 1975 - 1 StR 565/75 -).
  • BGH, 06.08.1975 - 2 StR 256/75

    Bewertung der Umstände in der Persönlichkeit des Täters und der Tat bei einer

    Auch im Zusammenhang mit der entsprechenden Regelung in § 56 Abs. 2 StGB hat der Bundesgerichtshof die Fälle einer Konfliktslage immer nur als besonders markante Beispiele, nicht als ausschließliche Möglichkeit für eine in diesem Sinne beachtliche Besonderheit der Tat angesprochen (BGHSt 25, 142; BGH Urt. vom 25.2.1975 - 1 StR 706/74 u. Urt. vom 30.4.1975 - 1 StR 103/75).
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